zurück
27. Juni 2012

Neues Semester, neue Fristen:
Zulassung zum TU-Studium von 2. Juli bis 5. September

Maturantinnen und Maturanten, aufgepasst: Wer im Wintersemester an der TU Graz studieren möchte, muss sich zwischen 2. Juli und 5. September 2012 anmelden. Diese Frist betrifft alle Studierenden, die ein Bachlor-, Diplom- oder Lehramtsstudium beginnen. Master- oder Doktoratsstudierende können bis Ende der Nachfrist am 30. November 2012 inskribieren.

Früher als bisher müssen Maturantinnen und Maturanten in diesem Jahr an Österreichs Universitäten inskribieren: Die im Vorjahr eingeführte Anmeldung zum Studium wurde wieder abgeschafft und – zur besseren Planbarkeit der Lehre – durch eine Neuregelung der Inskriptionsfristen ersetzt.

Diese endet für alle, die ein Studium neu beginnen, jedenfalls mit 5. September. Den Start legen die Universitäten selbst fest und dieser ist an der TU Graz mit 2. Juli definiert, übrigens gleich wie an der Universität Graz – wegen der gemeinsamen NAWI Graz-Studien gibt es hier gemeinsame Fristen. Die Frist gilt neben erstsemestrigen auch für höhersemestrige Studierende: für jede Erstzulassung, Neuzulassung oder Fortsetzung nach einer Studienunterbrechung.

Die Fristen an der TU Graz im Wintersemester 2012/13 im Überblick:
Zulassung zum Bachelor- oder Diplom/Lehramtsstudium: 2. Juli bis 5. September 2012
Zulassung zum Master- oder Doktoratsstudium, außerordentliches Studium,
Universitätslehrgänge, individuelles Studium: 2. Juli bis 30. November 2012
(Nachfrist: 6. September bis 30. November 2012)
Semesterbeginn: 1. Oktober 2012
Semesterende: 28. Februar 2013


Nähere Informationen

Rückfragen für Studieninteressierte:
Andrea Jauk
Studienservice
Tel.: +43 (0) 316 873 6149
E-Mail: studium@tugraz.at

Rückfragen für Medienvertreter:
Mag. Alice Senarclens de Grancy, MSc
Pressesprecherin
Tel.: +43 (0) 316 873 6006
Mobil: 0664 60 873 6006
E-Mail: alice.grancy@tugraz.at

   zurück
Home TUGraz.at | Impressum |  ©2004 BDR TUGraz.at All rights reserved last Update 29.08.2012