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7. Mai 2012

Der Senat der TU Graz entscheidet:
Studienbeiträge ab Wintersemester 2012/2013 wieder eingeführt

Wer die vorgesehene Regelstudienzeit plus zwei Toleranzsemester überschreitet oder aus einem so genannten Drittstaat kommt, zahlt ab Herbst an der TU Graz Studienbeiträge in der Höhe von 363,36 Euro. Der Senat der TU Graz hat heute, Montag, 7. Mai 2012, einem entsprechenden Antrag des Rektorates zugestimmt (Stimmverhältnis 15:11). Die Regelung entspricht der zuletzt gesetzlich gültigen und betrifft rund 15 Prozent der Studierenden. Die vom Verfassungsgerichtshof (VfGh) aufgehobenen Teile des Universitätsgesetzes wurden damit „ausgebessert“. Ein Teil der Beiträge fließt in einen Sozialfonds, ein weiterer wird zur Förderung von Stipendien für Auslandssemester verwendet.

Tatsächlich machen die Studien“beiträge“ nur einen geringen Teil der Kosten eines natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Studiums aus. Dennoch: Es geht insgesamt um eine Summe von 1,6 Millionen Euro im Jahr, auf die die TU Graz nicht verzichten will und kann und die sie in die Qualität von Studium und Lehre investiert. Dem Antrag auf eine entsprechende Anpassung des Satzungsteils „Studienrecht“ zur Wiedereinführung der Studienbeiträge in der Höhe von 363,36 Euro stimmte heute der Senat der TU Graz zu. Zahlen müssen demnach – wie schon in der zuletzt gültigen Regelung – jene rund 15 Prozent der Studierenden, die die Regelstudienzeit um mehr als zwei Toleranzsemester überschreiten, sowie jene, die EU-Bürgerinnen und -Bürgern nicht gleichgestellt sind.

Förderungen für sozial Schwache und Stipendien im Ausland

Finanzielle Unterstützung gibt es für sozial schwache Studierende und an einem Stipendium für ein Auslandssemester Interessierte: Das Rektorat verpflichtet sich jeweils zehn Prozent der eingehobenen Beiträge für die genannten Personengruppen zweckzuwidmen.

Studienbeiträge notwendig für die Lehre

Der Senat der TU Graz hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht: „Nach Abwägung der rechtlichen Unsicherheit sind wir zur Entscheidung gekommen, dass es für die TU Graz notwendig ist, Studienbeiträge in die Lehre fließen zu lassen“, erklärt Senatsvorsitzender Werner Puff. „Wir haben im Sinne einer Lösung für die Universität gehandelt, da die Politik untätig geblieben ist“, schließt Puff. Die bisherige gesetzliche Regelung war mit 1.3.2012 außer Kraft getreten.

Bestmögliche Bedingungen

Das Rektorat der TU Graz sieht Studienbeiträge als „sinnvolle Maßnahme, die den Studierenden und der Universität nutzt“: Die Studierenden absolvieren ihr Studium rascher und bringen sich währenddessen aktiver in Fragen der Qualitätssicherung ein. Das Rektorat will die Studienbeiträge verwenden, um bestmögliche Bedingungen zu bieten: „Wir haben gegenüber unseren Studierenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Verantwortung, den Universitätsbetrieb und das bestehende Angebot auf einem vertretbaren Niveau aufrecht zu erhalten“, argumentierte Rektor Kainz vor der Entscheidung in seiner Rede vor dem Senat.

Rückfragen:
Mag. Alice Senarclens de Grancy, MSc
Pressesprecherin
E-Mail: alice.grancy@tugraz.at
Tel.: +43 (0) 316 873 6006
Mobil: 0664 60 873 6006

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