Vor dem Studium kommt das Anmelden: Ob Bachelor-, Master- oder Diplomstudium – voranmelden müssen sich alle, die im Wintersemester an der TU Graz ein Studium beginnen möchten. Die neue Bestimmung gilt sowohl für zukünftige als auch für ehemalige Studierende, die ein Studium beginnen oder nach einer Unterbrechung ein Studium wieder aufnehmen möchten.
Einzige Ausnahme an der TU Graz: das Bachelorstudium Elektrotechnik-Toningenieur, das in Kooperation mit der Kunstuniversität Graz angeboten wird. Interessenten müssen sich bis 3. September für die Zulassungsprüfung anmelden.
Keine Voranmeldung für aktive Studierende
Eine Anmeldung ist nur dann erforderlich, wenn ein zusätzliches Studium oder ein Studienwechsel geplant ist. Aktive Studierende, die ihr Studium im Wintersemester fortsetzen wollen, müssen sich nicht anmelden.
Für alle Studienanfängerinnen und Studienanfänger beginnt im Anschluss an die Voranmeldung am 29.8. die allgemeine Zulassung (Inskription), wie sie schon bisher üblich war.
Die Fristen an der TU Graz im Überblick (Wintersemester 2011/2012):
Voranmeldung zum Studium: 1.7.-31.8.2011
Allgemeine Zulassungsfrist: 29.8.-21.10.2011
Nachfrist: 30.11.2011
Beginn des Wintersemesters: 1.10.2011
Nähere Informationen:
Studienanmeldung an der TU Graz:
http://www.tugraz.at/studienanmeldung
Zulassung zu Studium Elektrotechnik-Toningenieur:
http://www.kug.ac.at/studium-weiterbildung/studium/studienrichtungen/elektrotechnik-toningenieur.html
Überblick zur Voranmeldung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und der Österreichischen Universitätenkonferenz:
http://www.studienbeginn.at
Studienservice der TU Graz:
E-Mail: Studienservice@tugraz.at
Tel: +43 (0) 316 873 6149
http://www.tugraz.at/studium
Rückfragen:
Anna-Maria Moisi
Leiterin Studienservice
E-Mail: moisi@tugraz.at
Tel: +43 (0) 316 873 6128
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