Bei Kreativität und Erfindergeist in der wissenschaftlichen Forschung haben die Wissenschafterinnen und Wissenschafter der TU Graz offenbar die Nase vorn: „Unsere Forscher sind im Bereich der Erfindungen klar die Nummer Eins in Österreich“, zieht Thomas Bereuter, Leiter der Servicestelle Technologieverwertung der TU Graz, anlässlich des dreijährigen Bestehens seiner Einrichtung Bilanz. Tatsächlich gab es seit der Gründung der Verwertungseinrichtung insgesamt 148 Erfindungsmeldungen, 97 davon wurden aufgegriffen und 86 tatsächlich angemeldet. „Erfindungen sind ein Maß für den Innovationsgrad und den Ideenreichtum einer Universität. Wir freuen uns daher, dass bei jedem erhobenen Parameter die TU Graz vorne liegt“, verweist Bereuter auf die von der Österreichischen Rektorenkonferenz für die Jahre 2005 und 2006 erhobenen Daten.
Geistesblitz am Prüfstand
Der Bereich Technologieverwertung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Angehörigen der TU Graz, die einen Geistesblitz oder die Ergebnisse jahrelanger Forschung und Entwicklung prüfen lassen wollen. Eigens geschulte Experten nehmen die gemeldeten Erfindungen auf. Nach eingehendem Check der Erfindungen melden sie diese beim Patentamt an und begleiten sie anschließend auf dem Weg zur kommerziellen Verwertung. Die Entscheidung über die Anmeldung einer Erfindung fällt innerhalb von nur sechs bis acht Wochen. „Die Erfindungen müssen technisch und wirtschaftlich Potenzial aufweisen, damit wir sie annehmen. Neben dem Aspekt der Neuheit müssen ein erfinderischer Schritt sowie die eindeutige Eigentümerschaft erkennbar sein“, erläutert Bereuter die Kriterien bei der Prüfung einer Erfindung.
Qualität als Eingangskriterium
„Die intensive Prüfung zu Beginn des Prozesses ist zwar aufwändig, stellt aber eine hohe Qualität bei den aufgegriffenen Erfindungsmeldungen sicher“, so Bereuter. Die Technologieverwertung übernimmt dann notwendige Verhandlungen für die Wissenschafter und finanziert zudem die Patentierung. „Die Risiken bei Patentierung und Verwertung sind so für die Forscher minimiert“, schildert Bereuter die Entlastung für die Wissenschafter. Erwirtschaftet eine Erfindung Gewinn, fließt ein Drittel direkt an den Erfinder und ein weiteres Drittel in dessen unmittelbaren Arbeitsbereich. Ein Drittel verbleibt an der TU Graz. Notwendig wurden Servicestellen für die Verwertung von Erfindungsmeldungen durch Änderungen im Aufgriffsrecht für sogenannte „Diensterfindungen“ im Rahmen des Universitätsgesetzes 2002: Kreative Köpfe an Österreichs Universitäten müssen seither ihre Erfindungen der Leitung melden.
Rückfragen:
Mag.rer.nat. Thomas Bereuter
Leiter Servicestelle Technologieverwertung
Email: bereuter@TUGraz.at
Tel: 0316 873 5430
Mobil: 0664 821 62 64
Home TUGraz.at | Impressum | | ©2004 BDR TUGraz.at All rights reserved | last Update 29.08.2007 |