Die Entwicklung möglichst realitätsnaher Dummies macht nach wie vor Messungen an menschlichen Körpern unumgänglich. Daher hat sich auch das genannte TU-Institut von etwa Mitte der Neunzigerjahre bis 2003 im Rahmen von internationalen EU-Projekten an solchen Untersuchungen beteiligt. Diese Versuche haben mit „Post Mortem Human Subjects“ (PMHS) am Gerichtsmedizinischen Institut der Medizinischen Universität Graz stattgefunden. Hauptaugenmerk wurde dabei auf die Bewegungen der Halswirbelsäule, des Oberkörpers und des Rückens gelegt, wie sie bei typischen Auffahrunfällen mit geringer Geschwindigkeit bis zu maximal 15 Stundenkilometern allein in Österreich etwa 15000 mal pro Jahr stattfinden. Von „Crash-Tests“ kann daher absolut keine Rede sein. Die Ergebnisse dieser und ähnlicher Versuche haben einen erheblichen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit von Fahrzeugen und somit zur Vermeidung schwerer Verletzungen bei Unfällen geleistet.
Das Rektorat der TU Graz bekennt sich ausdrücklich zu ethischem Handeln in Wissenschaft und Forschung und trägt verantwortungsvoll zur positiven Entwicklung von Gesellschaft und Umwelt bei. Es hat daher bereits im Vorjahr eine eigene Ethik-Ombudsstelle für „Wissenschaftliches Wohlverhalten“ eingerichtet. Es ist somit für die TU Graz selbstverständlich, dass bei derartigen Experimenten alle internationalen Standards und auch sämtliche Auflagen der Ethikkommission der Medizinischen Universität Graz vollinhaltlich erfüllt werden.
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Mag. Alice Senarclens de Grancy
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