Studierende aus Südosteuropa zahlen den selben Betrag wie Studierende
aus Österreich oder anderen EU-Mitgliedsstaaten. Diesen Beschluss des
Rektorates hat der Universitätsrat der TU Graz in der Vorwoche
abgesegnet. Ausländische Studierende, die per Gesetz eigentlich die
doppelte Studiengebühr von 726,72 Euro zu entrichten hätten, zahlen an
der TU Graz 363,36 Euro.
Als freiwillige Sozialleistung bietet die TU Graz diesen Studierenden
zusätzlich die Möglichkeit, sich um Rückerstattung der Beiträge zu
bewerben. Notwendig ist dazu ein Leistungsnachweis von sechzehn
Semesterstunden im Studienjahr. Zudem darf das Studium die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestdauer plus "Toleranzssemester" nicht
überschreiten. Ein Antrag auf die freiwillige Sozialleistung für dieses
Studienjahr kann ab 15. Mai 2005 an das Studienservice der TU Graz
gestellt werden.
Rückfragen:
Anna-Maria Moisi (Leiterin Studienservice)
Email: moisi@TUGraz.at
Tel: 0316 873 6128
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