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20. Jänner 2009

Service für Studierende:
TU Graz bietet zahlreiche Informationsmöglichkeiten zur neuen Regelung der Studienbeiträge

Digitale Visitkarte zeigt persönlichen Beitrags-Status an

Wer zahlt? Wer nicht? Und warum? Antworten auf die zentralen Fragen rund um die neue Regelung der Studienbeiträge durch den Bund bietet die TU Graz ihren Studierenden auf verschiedenen Wegen: Per Email erhalten alle rund 10.000 Studierenden heute, Dienstag, 20. Jänner 2009, eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Informationen zum Thema. Schnell und einfach kann dann jeder ab morgen seinen persönlichen Status prüfen: Die digitale Visitkarte zeigt, ob ein Studierender von den Studienbeiträgen befreit ist und welcher Betrag zu bezahlen ist. Nähere Informationen gibt es in einer eigenen Informationsveranstaltung gemeinsam mit der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft der TU Graz (HTU) am Donnerstag, 22. Jänner 2009. Für Fragen zum Thema wurde die Service-Emailadresse studienbeitrag@tugraz.at eingerichtet. Und für Anträge auf Befreiung der Gebühren steht ab Februar ein fünfköpfiges Team bereit.

Die Studiengebühren wurden nicht abgeschafft. Es wurde lediglich der Personenkreis, der sich um Befreiung bemühen kann, erweitert. Damit stellt sich für viele Studierende die Frage, wer nun zahlen muss und wie viel. Licht ins Dunkel wollen Vizerektor für Lehre, Studienservice und HTU mit einer gemeinsamen Informationsveranstaltung bringen, die diesen Donnerstag stattfindet. Damit aber nicht genug: Ab morgen können alle Studierenden der TU Graz ihren persönlichen „Studienbeitragsstatus“ in ihrer digitalen Visitkarte einsehen. Das von der TU Graz selbst entwickelte Campusmanagementsystem „TUG online“ macht’s möglich und bietet den Studierenden damit ein bislang einzigartiges Service. Ab sofort aktiv ist zudem eine eigene Emailadresse: An studienbeitrag@tugraz.at können Studierende Fragen zu den Studienbeiträgen stellen. Außerdem stehen im Internet ausführliche Informationen unter http://www.tugraz.at/studienbeitrag zur Verfügung.

Für die Universitäten bedeutet die neue Regelung großen administrativen Aufwand: Sie sind aufgerufen, alle Anträge auf Befreiung zu prüfen. Allein an der TU Graz müssen dazu fünf Personen für die Zeit der Zulassungsfrist aufgenommen werden.

Informationsveranstaltung an der TU Graz:
Termin:
Donnerstag, 22. Jänner 2009, 15.15 Uhr
Ort: TU Graz, Rechbauerstraße 12, Hörsaal 1

Informationen im Internet:
http://www.tugraz.at/studienbeitrag

Service-Emailadresse:
studienbeitrag@tugraz.at

Rückfragen:
Anna-Maria Moisi
Leiterin des Studienservices der TU Graz
Email: moisi@tugraz.at
Tel: 0316 873 6128

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