zurück
6. Oktober 2004

Gleiche Gebühren:
Studierende aus Südosteuropa zahlen selben Betrag

Gänzliche Befreiung bei Leistungsnachweis möglich

Keinen Unterschied zwischen Studierenden aus EU-Staaten und Personen, die aus dem südosteuropäischen Raum kommen, macht die TU Graz: Anstelle des im Universitätsgesetz vorgesehenen doppelten Betrags von 726,72 Euro zahlen Nicht-EU-Bürger wie ihre österreichischen Kollegen 363,36 Euro im Semester. Mit entsprechendem Leistungsnachweis können die Gebühren diesen Studierenden auch nachträglich rückerstattet werden.

Studierende aus Südosteuropa zahlen den selben Betrag wie Studierende aus Österreich oder anderen EU-Mitgliedsstaaten. Diesen Beschluss des Rektorates hat der Universitätsrat der TU Graz in der Vorwoche abgesegnet. Ausländische Studierende, die per Gesetz eigentlich die doppelte Studiengebühr von 726,72 Euro zu entrichten hätten, zahlen an der TU Graz 363,36 Euro.

Als freiwillige Sozialleistung bietet die TU Graz diesen Studierenden zusätzlich die Möglichkeit, sich um Rückerstattung der Beiträge zu bewerben. Notwendig ist dazu ein Leistungsnachweis von sechzehn Semesterstunden im Studienjahr. Zudem darf das Studium die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer plus "Toleranzssemester" nicht überschreiten. Ein Antrag auf die freiwillige Sozialleistung für dieses Studienjahr kann ab 15. Mai 2005 an das Studienservice der TU Graz gestellt werden.

Rückfragen:
Anna-Maria Moisi (Leiterin Studienservice)
Email: moisi@TUGraz.at
Tel: 0316 873 6128

   zurück
Home TUGraz.at | Impressum |  ©2004 BDR TUGraz.at All rights reserved last Update 18.06.2004